Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rheinservice Plus GmbH
Subbelrather Str. 15a, 50823 Köln

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Rheinservice Plus GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Hierzu zählen insbesondere alle Arbeiten in den Bereichen Sanitärinstallation, Heizungsbau, Wartung, Reparatur sowie Notdiensteinsätze und die Lieferung von Materialien.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt wird.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber sowie durch Annahme durch den Auftragnehmer, entweder in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt entweder auf Grundlage eines vereinbarten Festpreises oder nach tatsächlichem Zeitaufwand gemäß den jeweils aktuellen Stundenverrechnungssätzen des Auftragnehmers.

Zusätzlich werden Material- und Fahrtkosten gesondert berechnet.

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.

Bei allen Projekten wird unabhängig von der Auftragshöhe eine angemessene Anzahlung verlangt. Die Höhe der Anzahlung wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungen zurückzuhalten.

4. Notdienstzuschläge

Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten gelten folgende Zuschläge auf die üblichen Arbeitslöhne:

Montag–Freitag ab 17:00 Uhr: +25 %

Nachtzuschlag (20:00–06:00 Uhr) sowie samstags: +50 %

Sonn- und Feiertage: +100 %
Diese Zuschläge gelten zusätzlich zu den regulären Anfahrts- und Materialkosten.

5. Ausführung der Leistungen und Termine

Der Auftragnehmer führt die beauftragten Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus.

Vereinbarte Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, unvorhersehbarer Lieferengpässe oder sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die vereinbarten Fristen angemessen. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Zutritt zu den Räumen, Bereitstellung von Wasser- und Energieanschlüssen) rechtzeitig geschaffen werden.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft mit.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen.

Wird keine förmliche Abnahme durchgeführt, gilt die Leistung spätestens mit der Inbetriebnahme oder Nutzung als abgenommen.

7. Gewährleistung

Für alle Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen:

2 Jahre für bewegliche Sachen und Werkleistungen

5 Jahre für Arbeiten an Bauwerken

Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Leistung.

Der Auftragnehmer ist im Gewährleistungsfall berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Schäden aus Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Auftraggeber ist unzulässig.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers:
Rheinservice Plus GmbH, Subbelrather Str. 15a, 50823 Köln.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

📄 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Rheinservice Plus GmbH
Subbelrather Str. 15a
50823 Köln
E-Mail: post@rheinservice.com
Telefon: 0221-65058811

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

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